Die Techniker Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Rollator als medizinisches Hilfsmittel, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Versicherte zahlen eine gesetzliche Zuzahlung zwischen 5 und 10 Euro. Die TK deckt verschiedene Rollator-Modelle ab, von Standard-Gehhilfen bis zu speziellen Varianten für besondere Bedürfnisse.
Was sind die Voraussetzungen für eine Rollator-Kostenübernahme bei der Techniker Krankenkasse?
Die Techniker Krankenkasse übernimmt Rollator-Kosten nur bei medizinischer Notwendigkeit mit ärztlicher Verordnung. Der behandelnde Arzt muss eine Gehbehinderung oder Sturzgefahr diagnostizieren und dokumentieren. Die Verordnung erfolgt über ein Rezept für Hilfsmittel, das die spezifischen Anforderungen des Patienten berücksichtigt.
Medizinische Voraussetzungen umfassen Gangstörungen, Gleichgewichtsprobleme, Muskelschwäche oder neurologische Erkrankungen wie Parkinson oder Multiple Sklerose. Der Arzt bewertet die Gehfähigkeit und stellt fest, ob ein Rollator die Mobilität verbessert und Stürze verhindert. Bei erstmaliger Verordnung kann eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erforderlich sein.
Die bürokratischen Schritte beginnen mit der ärztlichen Untersuchung und Diagnosestellung. Anschließend stellt der Arzt ein Hilfsmittelrezept aus, das bei einem Sanitätshaus oder direkt bei der TK eingereicht wird. Das Sanitätshaus prüft die Verfügbarkeit und reicht den Antrag zur Genehmigung ein.
Wie hoch ist die Zuzahlung für einen Rollator bei der Techniker Krankenkasse?
Die gesetzliche Zuzahlung für einen Rollator beträgt 10 % des Hilfsmittelpreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel. Bei den meisten Standard-Rollatoren zahlen Versicherte daher den Maximalbetrag von 10 Euro. Diese Zuzahlung gilt pro Verordnung, nicht pro Jahr.
Zuzahlungsbefreiungen gelten für Versicherte, die ihre jährliche Belastungsgrenze erreicht haben. Diese liegt bei 1 % des Bruttoeinkommens für chronisch Kranke und 2 % für andere Versicherte. Wer bereits seine Belastungsgrenze erreicht hat, erhält eine Befreiungsbescheinigung und zahlt keine weiteren Zuzahlungen.
Zusätzliche Kosten entstehen bei Aufzahlungen für höherwertige Modelle. Wählt der Versicherte einen Rollator, der teurer ist als das von der TK bewilligte Standardmodell, muss er die Mehrkosten selbst tragen. Diese Aufzahlung ist unbegrenzt und wird zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung fällig.
Welche Rollator-Modelle werden von der Techniker Krankenkasse übernommen?
Die TK übernimmt alle Rollator-Modelle aus dem Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehören Standard-Rollatoren mit vier Rädern, Bremsen und Sitzfläche sowie spezielle Modelle für besondere Anforderungen. Die Auswahl richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit und den individuellen Bedürfnissen.
Standard-Rollatoren erfüllen die grundlegenden Anforderungen für Gehhilfen und werden vollständig von der TK übernommen. Diese Modelle verfügen über die notwendigen Sicherheitsmerkmale wie Handbremsen, Feststellbremsen und eine belastbare Sitzfläche. Auch faltbare Varianten für den Transport gehören zum Standard-Sortiment der Kostenübernahme.
Premium-Modelle mit zusätzlichen Funktionen wie Carbonrahmen, besonderer Federung oder speziellen Rädern können Aufzahlungen erfordern. Die TK übernimmt den Betrag für ein vergleichbares Standardmodell, die Mehrkosten trägt der Versicherte. Spezielle Rollatoren für besondere Diagnosen werden nach individueller Prüfung bewilligt.
Wie läuft das Antragsverfahren für einen Rollator bei der TK ab?
Das Antragsverfahren beginnt mit dem Arztbesuch zur Diagnosestellung und Verordnung. Der Arzt stellt ein Hilfsmittelrezept aus, das beim Sanitätshaus oder direkt bei der TK eingereicht wird. Das Sanitätshaus reicht den Kostenvoranschlag bei der TK ein und wartet die Genehmigung ab.
Nach der Rezeptausstellung wählen Versicherte ein Sanitätshaus aus dem TK-Partnernetzwerk oder einen anderen Anbieter. Partnerbetriebe rechnen direkt mit der TK ab, andere Anbieter erfordern eine Vorauszahlung mit späterer Erstattung. Das Sanitätshaus prüft die Verfügbarkeit und passende Modelle für die medizinischen Anforderungen.
Die TK prüft den Antrag binnen weniger Werktage und erteilt die Genehmigung oder fordert zusätzliche Unterlagen an. Bei positiver Entscheidung erfolgt die Auslieferung durch das Sanitätshaus mit Einweisung in die Bedienung. Der Versicherte zahlt nur die gesetzliche Zuzahlung und eventuelle Aufzahlungen für höherwertige Modelle.
Die Beschaffung eines Rollators über die Techniker Krankenkasse ist ein standardisierter Prozess, der medizinische Notwendigkeit mit praktischer Unterstützung verbindet. Die überschaubaren Zuzahlungen und das breite Angebot an bewilligungsfähigen Modellen ermöglichen den meisten Versicherten den Zugang zu geeigneten Gehhilfen. Bei Fragen zum Verfahren oder zu speziellen Anforderungen berät die TK-Hotline oder das örtliche Servicecenter individuell.