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Ein Rollator auf Rezept bleibt zunächst Eigentum der Krankenkasse, auch wenn Sie ihn dauerhaft nutzen können. Sie erhalten ein Nutzungsrecht, aber kein automatisches Eigentumsrecht. Nach bestimmten Zeiträumen oder unter speziellen Bedingungen kann das Hilfsmittel jedoch in Ihr Eigentum übergehen. Die rechtlichen Regelungen sind komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab.

Was bedeutet es rechtlich, wenn ich einen Rollator auf Rezept erhalte?

Rechtlich erhalten Sie bei einem Rollator auf Rezept ein Nutzungsrecht, aber kein sofortiges Eigentumsrecht. Die Krankenkasse bleibt zunächst Eigentümerin des Hilfsmittels und stellt es Ihnen zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung. Diese Regelung basiert auf dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), das die Hilfsmittelversorgung regelt.

Das Nutzungsrecht bedeutet, dass Sie den Rollator wie Ihr eigenes Gerät verwenden können. Sie dürfen ihn täglich nutzen, pflegen und für Ihre Mobilität einsetzen. Allerdings haben Sie bestimmte Sorgfaltspflichten und müssen das Gerät pfleglich behandeln.

Die Krankenkasse übernimmt als Eigentümerin die Verantwortung für notwendige Reparaturen und den Austausch bei Verschleiß. Sie können sich bei technischen Problemen oder Defekten direkt an Ihre Krankenkasse oder den beauftragten Sanitätshauspartner wenden.

Wann gehört mir ein verschriebener Rollator tatsächlich?

Ein verschriebener Rollator geht nach einer Nutzungsdauer von sechs Jahren automatisch in Ihr Eigentum über. Diese Regelung gilt für die meisten Hilfsmittel und ist in den Verträgen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern festgelegt. Bei einem MS-Rollator gelten dieselben Bestimmungen wie für herkömmliche Rollatoren.

Vorzeitiges Eigentum können Sie auch durch Kauf erwerben. Wenn Sie den Rollator vor Ablauf der sechs Jahre kaufen möchten, können Sie den Restwert bei der Krankenkasse erfragen und das Gerät übernehmen. Der Kaufpreis richtet sich nach dem aktuellen Zeitwert des Hilfsmittels.

Bei besonderen Umständen, wie einem Umzug ins Ausland oder einer dauerhaften Änderung der Lebenssituation, können individuelle Regelungen mit der Krankenkasse getroffen werden. Sprechen Sie in solchen Fällen direkt mit Ihrer Krankenkasse über mögliche Lösungen.

Was passiert mit meinem Rollator, wenn ich ihn nicht mehr brauche?

Wenn Sie Ihren Rollator nicht mehr benötigen, sind Sie zur Rückgabe an die Krankenkasse verpflichtet, sofern Sie noch nicht Eigentümerin oder Eigentümer geworden sind. Die Krankenkasse kann das Hilfsmittel nach Aufbereitung anderen Versicherten zur Verfügung stellen und spart dadurch Kosten im Gesundheitssystem.

Die Rückgabe erfolgt normalerweise über das Sanitätshaus, das Ihnen den Rollator ursprünglich geliefert hat. Kontaktieren Sie das Sanitätshaus oder Ihre Krankenkasse, um die Abholung zu organisieren. Meist wird das Gerät kostenfrei bei Ihnen zu Hause abgeholt.

Bei Nichtbeachtung der Rückgabepflicht können Kosten auf Sie zukommen. Die Krankenkasse kann den Zeitwert des nicht zurückgegebenen Hilfsmittels von Ihnen zurückfordern. Bewahren Sie daher alle Unterlagen zur Hilfsmittelversorgung sorgfältig auf und informieren Sie sich rechtzeitig über die Rückgabemodalitäten.

Welche Kosten entstehen mir bei einem Rollator auf Rezept?

Bei einem Rollator auf Rezept zahlen Sie eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro, maximal jedoch die tatsächlichen Kosten des Hilfsmittels. Diese Zuzahlung fällt einmalig bei der Abgabe an und gilt für die gesamte Nutzungsdauer. Weitere Kosten entstehen normalerweise nicht.

Von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Versicherte, die ihre jährliche Belastungsgrenze erreicht haben. Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken bei einem Prozent.

Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn Sie Sonderausstattungen oder Upgrades wünschen, die über die medizinische Notwendigkeit hinausgehen. Auch bei Verlust oder mutwilliger Beschädigung des Rollators müssen Sie möglicherweise Ersatz leisten. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über den genauen Leistungsumfang.

Wie unterscheidet sich ein Wheellator von herkömmlichen Rollatoren bei der Verschreibung?

Ein Wheellator unterliegt als Kombinationsgerät aus Rollator und Rollstuhl besonderen Verschreibungsregeln, da er sowohl als Gehhilfe als auch als Rollstuhl funktioniert. Die Krankenkasse prüft die medizinische Notwendigkeit für beide Funktionen und kann eine entsprechend umfassendere Begutachtung verlangen.

Bei der Eigentumsübertragung gelten für einen Wheellator dieselben Grundregeln wie für herkömmliche Hilfsmittel. Nach sechs Jahren Nutzung geht das Gerät in Ihr Eigentum über. Aufgrund des höheren Anschaffungswertes kann der vorzeitige Kauf jedoch kostspieliger sein als bei einem Standard-Rollator.

Die Verschreibung eines Wheellators erfordert oft eine detailliertere ärztliche Begründung, da innovative Mobilitätshilfen zunächst auf ihre Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt muss darlegen, warum ein herkömmlicher Rollator oder Rollstuhl allein nicht ausreicht und die Kombination medizinisch notwendig ist. Bei Patientinnen und Patienten mit MS, Parkinson oder ähnlichen Erkrankungen ist diese Begründung oft einfacher zu erbringen, da die wechselnden Mobilitätsanforderungen gut dokumentiert werden können.

Hallo, wie geht es Ihnen?
Darf ich etwas fragen?
Hallo! Ich sehe, Sie interessieren sich für den Wheellator. Viele Menschen mit Mobilitätseinschränkungen stehen vor ähnlichen Herausforderungen. Was beschreibt Ihre aktuelle Situation am besten?
Das kann ich gut verstehen. Der Wheellator wurde speziell entwickelt, um diese Probleme zu lösen - er ist kippresistent und verwandelt sich in Sekunden vom Rollator zum sicheren Rollstuhl. Wie dringend benötigen Sie eine Lösung?
Perfekt! Der Wheellator kann vor dem Kauf getestet werden und verfügt über die HMV-Nummer für mögliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Besonders hilfreich ist er bei Parkinson, MS, nach Schlaganfall oder Operationen. Was würde Ihnen bei der Entscheidung am meisten helfen?
Basierend auf dem, was Sie mir erzählt haben, kann ich Sie mit unserem Expertenteam verbinden, das Ihnen bei genau diesen Fragen weiterhilft. Lassen Sie uns den nächsten Schritt gehen:
Vielen Dank! Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Unser Expertenteam wird Ihre Anfrage prüfen und sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die beste Lösung für Ihre Mobilitätsbedürfnisse zu besprechen. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu mehr Sicherheit und Unabhängigkeit zu verhelfen!
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