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Sie bekommen einen Rollator, wenn Sie medizinische Mobilitätseinschränkungen haben, die das sichere Gehen beeinträchtigen. Dazu gehören Gleichgewichtsprobleme, Muskelschwäche oder chronische Erkrankungen wie Parkinson, MS oder Alzheimer. Ein Arzt muss die medizinische Notwendigkeit feststellen und den Rollator verordnen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Standardmodelle bei nachgewiesener Indikation.

Wann haben Sie medizinisch Anspruch auf einen Rollator?

Medizinisch haben Sie Anspruch auf einen Rollator bei nachweisbaren Mobilitätseinschränkungen, die Ihre Gehfähigkeit und Sicherheit beeinträchtigen. Dazu gehören Gleichgewichtsstörungen, Muskelschwäche, Gelenkerkrankungen oder neurologische Leiden. Die Verordnung erfolgt nur bei dokumentierter medizinischer Notwendigkeit.

Typische Diagnosen, die einen Rollator rechtfertigen, umfassen Arthrose der Hüft- oder Kniegelenke, Osteoporose mit erhöhtem Sturzrisiko, Herzinsuffizienz mit eingeschränkter Belastbarkeit oder Atemwegserkrankungen. Neurologische Erkrankungen wie die Parkinson-Krankheit führen oft zu Gangstörungen und Gleichgewichtsproblemen, die eine Gehhilfe erforderlich machen.

Bei Multipler Sklerose können Koordinationsstörungen und Muskelschwäche das sichere Gehen beeinträchtigen. Alzheimer-Patienten benötigen oft Rollatoren wegen nachlassender räumlicher Orientierung und erhöhter Sturzgefahr. Auch nach Schlaganfällen oder bei peripheren Durchblutungsstörungen kann ein Rollator die Mobilität verbessern und das Sturzrisiko reduzieren.

Wie läuft die Verordnung eines Rollators durch den Arzt ab?

Die Verordnung beginnt mit einer ärztlichen Untersuchung und Diagnosestellung. Der Arzt dokumentiert Ihre Mobilitätseinschränkungen, prüft die medizinische Notwendigkeit und stellt ein Rezept für ein Hilfsmittel aus. Anschließend wenden Sie sich an ein Sanitätshaus oder einen Hilfsmittelversorger Ihrer Wahl.

Hausärzte können Rollatoren verordnen, ebenso Fachärzte wie Orthopäden, Neurologen oder Internisten. Die Verordnung muss die Diagnose, die Hilfsmittelnummer aus dem Hilfsmittelverzeichnis und gegebenenfalls besondere Ausstattungsmerkmale enthalten. Das Rezept ist normalerweise vier Wochen gültig.

Im Sanitätshaus erfolgt eine individuelle Beratung und Anpassung des Rollators. Die Höhe wird eingestellt, die Handhabung erklärt und gegebenenfalls Zubehör ausgewählt. Das Sanitätshaus rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, Sie zahlen nur den gesetzlichen Eigenanteil von höchstens zehn Euro.

Was übernimmt die Krankenkasse bei einem Rollator?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten für einen Rollator aus dem Hilfsmittelverzeichnis, wenn eine medizinische Verordnung vorliegt. Sie zahlen lediglich eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, maximal jedoch zehn Euro. Bei Standardmodellen entstehen meist keine weiteren Kosten.

Rollatoren werden als Hilfsmittel zur Krankenbehandlung oder zum Behinderungsausgleich von allen gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Die Kassen haben Verträge mit Sanitätshäusern und übernehmen die Kosten für bewährte Standardausführungen. Dazu gehören Grundfunktionen wie höhenverstellbare Griffe, Bremsen und ein Korb.

Für Komfortausstattungen wie besondere Räder, spezielle Sitze oder zusätzliches Zubehör können Aufzahlungen erforderlich werden. Private Krankenkassen handhaben die Kostenübernahme je nach Tarif unterschiedlich, übernehmen aber meist die medizinisch notwendige Grundausstattung. Bei Reparaturen und Verschleißteilen übernimmt die Krankenkasse ebenfalls die Kosten.

Welche Alternativen gibt es zum herkömmlichen Rollator?

Eine innovative Alternative zum herkömmlichen Rollator ist der Wheellator, der Rollator und Rollstuhl kombiniert. Diese Hybridlösung bietet mehr Stabilität als Standard-Rollatoren und ermöglicht sowohl das Gehen mit Unterstützung als auch das Sitzen bei Ermüdung. Besonders Menschen mit wechselnder Belastbarkeit profitieren von dieser Flexibilität.

Der Wheellator verfügt über Fußstützen und Handrims, sodass Sie sich selbst fortbewegen oder von Angehörigen geschoben werden können. Diese Kombination ist besonders vorteilhaft für Menschen mit Parkinson, MS oder Alzheimer, da sie sich an unterschiedliche Tagesverfassungen anpassen lässt. Die erhöhte Stabilität reduziert das Sturzrisiko erheblich.

Weitere Alternativen sind Leichtgewicht-Rollatoren aus Carbon oder Aluminium für aktive Nutzer sowie spezielle Outdoor-Rollatoren mit größeren Rädern für unebenes Gelände. Für den Innenbereich gibt es schmale Rollatoren, die durch enge Türen passen. Elektrische Rollstühle oder Elektromobile sind Optionen für Menschen mit sehr eingeschränkter Gehfähigkeit.

Die Wahl der richtigen Mobilitätshilfe hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen, der Wohnsituation und dem Aktivitätslevel ab. Eine fachkundige Beratung im Sanitätshaus hilft dabei, die optimale Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden und die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.