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Bei eingeschränkter Mobilität können Sie Pflegegrad 1 bis 5 erhalten, abhängig vom Ausmaß der Beeinträchtigung. Die Pflegeversicherung bewertet dabei verschiedene Faktoren wie Gehfähigkeit, Gleichgewicht und Sturzrisiko. Menschen mit Gehbehinderungen erhalten oft Pflegegrad 2 oder höher, während schwere Mobilitätseinschränkungen zu Pflegegrad 4 oder 5 führen können.

Was bedeutet eingeschränkte Mobilität für die Pflegegrad-Einstufung?

Eingeschränkte Mobilität umfasst alle Probleme beim Gehen, Stehen, Positionswechsel und der Fortbewegung. Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Mobilitätseinschränkungen und bewertet deren Auswirkungen auf die Selbstständigkeit im Alltag.

Die Bewertung erfolgt anhand konkreter Kriterien: Können Sie ohne Hilfe aufstehen? Schaffen Sie es, Treppen zu steigen? Wie sicher bewegen Sie sich in der Wohnung fort? Diese Fragen bestimmen maßgeblich Ihren Pflegegrad.

Temporäre Mobilitätsprobleme nach Operationen oder Unfällen werden anders bewertet als dauerhafte Einschränkungen durch chronische Erkrankungen. Bei vorübergehenden Problemen prüft der MDK, ob eine Besserung zu erwarten ist. Dauerhafte Einschränkungen durch Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Parkinson oder nach Schlaganfällen führen meist zu höheren Pflegegraden.

Die Pflegeversicherung berücksichtigt auch das Sturzrisiko und die Notwendigkeit von Hilfsmitteln. Wer einen MS-Rollator oder andere Gehhilfen benötigt, erhält entsprechende Punkte in der Begutachtung. Wichtig ist dabei nicht nur die körperliche Einschränkung, sondern auch deren Auswirkung auf die Lebensqualität und Sicherheit.

Welche Pflegegrade gibt es bei Gehbehinderungen und Mobilitätsproblemen?

Das deutsche Pflegesystem kennt fünf Pflegegrade, die sich nach dem Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit richten. Bei Mobilitätsproblemen reicht die Spanne von leichten Einschränkungen bis hin zu vollständiger Immobilität.

Pflegegrad 1 (12,5 bis 27 Punkte) erhält, wer geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit hat. Das betrifft Menschen, die noch weitgehend mobil sind, aber gelegentlich Unterstützung brauchen oder ein erhöhtes Sturzrisiko haben.

Pflegegrad 2 (27 bis 47,5 Punkte) wird bei erheblichen Beeinträchtigungen vergeben. Typisch sind Personen, die Gehhilfen benötigen, unsicher beim Treppensteigen sind oder Hilfe beim Aufstehen brauchen.

Pflegegrad 3 (47,5 bis 70 Punkte) kennzeichnet schwere Beeinträchtigungen. Betroffene sind oft auf einen Rollstuhl angewiesen oder benötigen ständige Unterstützung bei der Fortbewegung.

Pflegegrad 4 (70 bis 90 Punkte) und Pflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte) betreffen Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen, die meist bettlägerig sind oder nur mit umfassender Hilfe mobilisiert werden können.

Wie wird die Mobilität beim Pflegegrad-Gutachten bewertet?

Der MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherung) führt eine strukturierte Begutachtung durch, bei der verschiedene Mobilitätsaspekte getestet werden. Die Bewertung erfolgt nach einem standardisierten Punktesystem, das objektive Kriterien anwendet.

Beim Gutachten werden vier Hauptbereiche der Mobilität untersucht: Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen von einem Sitzplatz zum anderen und die Fortbewegung innerhalb des Wohnbereichs.

Die Gutachter bewerten auch die Fortbewegung außerhalb der Wohnung und das Treppensteigen. Dabei geht es nicht nur darum, ob Sie diese Aktivitäten ausführen können, sondern auch darum, wie sicher und selbstständig dies geschieht.

Jeder Bereich wird mit 0 bis 3 Punkten bewertet: 0 bedeutet selbstständig, 1 überwiegend selbstständig, 2 überwiegend unselbstständig und 3 unselbstständig. Die Mobilität macht 10 % der Gesamtbewertung aus, kann aber durch andere Bereiche wie kognitive Fähigkeiten oder Selbstversorgung ergänzt werden.

Welche Hilfsmittel werden bei verschiedenen Pflegegraden unterstützt?

Die Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt verschiedene Mobilitätshilfen je nach Pflegegrad und individuellem Bedarf. Die Palette reicht von einfachen Gehhilfen bis zu komplexen Rollstuhlsystemen und innovativen Kombinationsgeräten.

Bei Pflegegrad 1 und 2 werden häufig Standard-Rollatoren, Gehstöcke oder Unterarmgehstützen bewilligt. Ein MS-Rollator kann hier eine sinnvolle Alternative sein, da er mehr Stabilität bietet als herkömmliche Gehhilfen.

Ab Pflegegrad 3 kommen Rollstühle, sowohl manuelle als auch elektrische Modelle, in Betracht. Auch Kombinationsgeräte, die sowohl als Rollator als auch als Rollstuhl funktionieren, werden zunehmend anerkannt. Diese bieten den Vorteil, dass Nutzer je nach Tagesverfassung zwischen Gehen und Fahren wechseln können.

Die Kostenübernahme erfolgt meist nach dem Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen. Zuzahlungen betragen in der Regel 10 % des Preises, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Hilfsmittel. Bei höherwertigen Geräten kann eine private Zuzahlung erforderlich sein, wenn diese über den Festbetrag der Kasse hinausgeht.

Zusätzlich können über die Pflegeversicherung bis zu 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden, etwa für Rampen oder Treppenlifte, die die Mobilität zu Hause verbessern.