Die AOK übernimmt die Kosten für einen Rollator vollständig, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und der Rollator im Hilfsmittelverzeichnis steht. Versicherte zahlen eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Hilfsmittel. Bei Befreiung von Zuzahlungen entfällt auch dieser Eigenanteil komplett.
Wann übernimmt die AOK die Kosten für einen Rollator?
Die AOK übernimmt die Rollator-Kosten, wenn eine ärztliche Verordnung eine Gehbehinderung oder Mobilitätseinschränkung bestätigt. Der Rollator muss als medizinisch notwendiges Hilfsmittel eingestuft werden und im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung gelistet sein.
Medizinische Voraussetzungen für die Kostenübernahme umfassen verschiedene Diagnosen und Mobilitätsprobleme. Dazu gehören Gangstörungen nach Schlaganfall, Gleichgewichtsprobleme, Muskelschwäche in den Beinen oder Erkrankungen des Bewegungsapparats. Auch neurologische Erkrankungen wie Parkinson, Multiple Sklerose oder Demenz können eine Rollator-Verordnung rechtfertigen.
Die AOK prüft jeden Antrag individuell anhand der ärztlichen Dokumentation. Entscheidend ist, dass der Rollator die Mobilität verbessert, Stürze verhindert oder die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Eine reine Bequemlichkeit oder vorsorgliche Anschaffung reicht nicht für eine Kostenübernahme aus.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei einem AOK-Rollator?
Die gesetzliche Zuzahlung für einen AOK-Rollator beträgt 10 Prozent der Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Hilfsmittel. Da die meisten Standard-Rollatoren zwischen 50 und 100 Euro kosten, zahlen Versicherte in der Regel den Maximalbetrag von 10 Euro.
Bei teureren Rollator-Modellen bleibt die Zuzahlung bei maximal 10 Euro gedeckelt. Wählen Versicherte ein Modell, das teurer ist als der AOK-Vertragspreis, müssen sie die Mehrkosten zusätzlich zur Zuzahlung selbst tragen. Diese Aufzahlung kann je nach Rollator-Typ und Ausstattung erheblich variieren.
Befreiungen von der Zuzahlung sind möglich, wenn die jährliche Belastungsgrenze erreicht ist. Diese liegt bei 2 Prozent des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent. Wer bereits eine Befreiungsbescheinigung der AOK besitzt, zahlt auch für den Rollator keine Zuzahlung.
Welche Schritte sind für den AOK-Antrag auf Rollator-Kostenübernahme nötig?
Der AOK-Antrag beginnt mit der ärztlichen Verordnung auf Rezept. Der behandelnde Arzt stellt eine Verordnung für ein Hilfsmittel aus, auf der die medizinische Notwendigkeit und die gewünschte Rollator-Art vermerkt sind. Diese Verordnung ist drei Monate gültig.
Mit der ärztlichen Verordnung wenden sich Versicherte an ein Sanitätshaus ihrer Wahl oder direkt an die AOK. Das Sanitätshaus übernimmt in der Regel die komplette Antragsabwicklung mit der Krankenkasse. Alternativ können Versicherte die Verordnung direkt bei ihrer AOK-Geschäftsstelle einreichen.
Die AOK prüft den Antrag anhand der medizinischen Unterlagen und entscheidet über die Kostenübernahme. Die Bearbeitungszeit beträgt normalerweise 2–3 Wochen. Bei positiver Entscheidung erhalten Versicherte eine Genehmigung und können den Rollator beim Sanitätshaus abholen. Erforderliche Dokumente sind die ärztliche Verordnung, die Versichertenkarte und gegebenenfalls ein Kostenvoranschlag bei teureren Modellen.
Was passiert, wenn die AOK den Rollator-Antrag ablehnt?
Bei einer Ablehnung können Versicherte innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch bei der AOK einlegen. Der Widerspruch muss begründet werden und kann durch zusätzliche ärztliche Unterlagen oder ein Gutachten unterstützt werden. Die AOK prüft den Fall erneut und trifft eine neue Entscheidung.
Häufige Ablehnungsgründe sind unvollständige ärztliche Dokumentation, fehlende medizinische Notwendigkeit oder die Wahl eines nicht erstattungsfähigen Rollator-Modells. Manchmal schlägt die AOK auch ein alternatives Hilfsmittel vor, das den medizinischen Anforderungen entspricht und kostengünstiger ist.
Bleibt auch der Widerspruch erfolglos, können Versicherte vor dem Sozialgericht klagen. Unterstützung bieten Patientenberatungsstellen, Sozialverbände oder spezialisierte Anwälte. Während des Widerspruchsverfahrens können Versicherte den Rollator privat kaufen und bei erfolgreicher Korrektur der Entscheidung eine Kostenerstattung beantragen.
Die AOK-Kostenübernahme für Rollatoren folgt klaren gesetzlichen Regelungen, die Versicherten mit medizinischer Notwendigkeit eine zuverlässige Finanzierung ermöglichen. Bei Problemen oder Ablehnungen stehen verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung, um die Hilfsmittelversorgung sicherzustellen. Eine gründliche Vorbereitung des Antrags mit vollständigen ärztlichen Unterlagen erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.