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Private Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für einen Rollator, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und der Tarif entsprechende Hilfsmittel abdeckt. Die Erstattung erfolgt meist nach dem Kostenerstattungsprinzip, wobei Sie zunächst in Vorleistung gehen. Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenkassen gibt es keine einheitlichen Regelungen, sondern individuelle Tarifbestimmungen entscheiden über die Kostenübernahme.

Übernehmen private Krankenkassen grundsätzlich die Kosten für einen Rollator?

Private Krankenkassen erstatten Rollator-Kosten in der Regel vollständig, wenn Ihr Versicherungstarif Hilfsmittel einschließt und eine ärztliche Verordnung vorliegt. Die Erstattung erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip, sodass Sie zunächst selbst zahlen und anschließend die Rechnung einreichen.

Der wesentliche Unterschied zu gesetzlichen Krankenkassen liegt in der individuellen Tarifgestaltung. Während gesetzliche Kassen einheitliche Hilfsmittelverzeichnisse verwenden, bestimmen bei privaten Versicherungen die jeweiligen Tarifbedingungen über Art und Umfang der Kostenübernahme. Viele Premiumtarife decken Hilfsmittel vollständig ab, während Basistarife möglicherweise Einschränkungen enthalten.

Die Kostenerstattung umfasst normalerweise den kompletten Kaufpreis des verordneten Rollators, einschließlich notwendiger Zusatzausstattung wie spezieller Bremsen oder Sitze. Bei hochwertigen Modellen oder besonderen Anforderungen sollten Sie vorab eine Kostenübernahmeerklärung beantragen, um finanzielle Sicherheit zu erhalten.

Welche Voraussetzungen müssen für die Rollator-Erstattung erfüllt sein?

Für die Rollator-Erstattung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, die die medizinische Notwendigkeit detailliert begründet. Der verordnende Arzt muss Ihre Gehbehinderung, deren Ursache und die Notwendigkeit einer Gehhilfe ausführlich dokumentieren.

Die medizinischen Voraussetzungen umfassen typischerweise:

Administrative Anforderungen beinhalten eine vollständige Verordnung mit Diagnose, ICD-Code und spezifischer Hilfsmittelbezeichnung. Der Arzt sollte erläutern, warum gerade ein Rollator und nicht andere Gehhilfen wie Gehstöcke erforderlich sind. Bei besonderen Ausstattungswünschen muss die medizinische Begründung entsprechend detailliert ausfallen.

Zusätzlich prüfen private Krankenkassen oft die Wirtschaftlichkeit der Versorgung. Das bedeutet, dass das verordnete Modell angemessen und nicht überdimensioniert sein sollte. Eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist bei privaten Kassen seltener als bei gesetzlichen, kann aber bei teuren Hilfsmitteln erfolgen.

Wie läuft der Antragsprozess für die Rollator-Kostenübernahme ab?

Der Antragsprozess beginnt mit der ärztlichen Verordnung, die Sie zusammen mit einem formlosen Antrag und der Originalrechnung bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen. Die meisten Versicherer bearbeiten Hilfsmittelanträge innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Eingang aller Unterlagen.

Benötigte Unterlagen für den Antrag:

  1. Ärztliche Verordnung mit ausführlicher Begründung
  2. Originalrechnung des Hilfsmittelanbieters
  3. Kostenvoranschlag bei teuren Modellen
  4. Eventuell zusätzliche medizinische Berichte
  5. Ausgefüllter Erstattungsantrag der Krankenkasse

Bei höherwertigen Rollatoren empfiehlt sich eine Vorabanfrage mit Kostenvoranschlag. So erhalten Sie vor dem Kauf eine verbindliche Zusage und vermeiden finanzielle Überraschungen. Viele Sanitätshäuser unterstützen Sie beim Antragsverfahren und können direkt mit Ihrer Krankenkasse kommunizieren.

Die Bearbeitungszeit verlängert sich, wenn zusätzliche Begutachtungen erforderlich sind oder Unterlagen unvollständig eingereicht wurden. Halten Sie daher alle Fristen ein und reichen Sie vollständige Dokumentationen ein, um Verzögerungen zu vermeiden.

Was passiert, wenn die private Krankenkasse den Rollator-Antrag ablehnt?

Bei einer Ablehnung haben Sie das Recht auf Widerspruch innerhalb der gesetzlichen Frist, meist vier Wochen nach Erhalt des Ablehnungsbescheids. Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und neue medizinische Begründungen oder zusätzliche Gutachten enthalten, die die Notwendigkeit untermauern.

Häufige Ablehnungsgründe und Lösungsansätze:

Alternative Finanzierungsoptionen umfassen die Ratenzahlung beim Sanitätshaus, Zuschüsse von Pflegekassen bei vorliegendem Pflegegrad oder die steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung. Manche Hersteller bieten auch Mietmodelle an, die bei vorübergehendem Bedarf wirtschaftlicher sein können.

Bei dauerhafter Ablehnung trotz eindeutiger medizinischer Notwendigkeit können Sie rechtliche Schritte einleiten. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann Ihre Erfolgsaussichten bewerten und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen. Oft lassen sich Streitigkeiten aber bereits im Widerspruchsverfahren klären.

Die Kostenübernahme für Rollatoren durch private Krankenkassen erfolgt meist unkompliziert bei vorhandener ärztlicher Verordnung und entsprechender Tarifdeckung. Eine sorgfältige Antragstellung mit vollständigen Unterlagen beschleunigt den Prozess erheblich. Bei Problemen stehen Ihnen verschiedene Rechtsmittel und alternative Finanzierungswege zur Verfügung, um die benötigte Mobilitätshilfe zu erhalten.